Wissen · Grenzen · 01. September 2026

Mehr Google-Bewertungen bekommen — was erlaubt ist und was nicht

VerbotenBewertungen kaufen

Steht seit 2022 wörtlich in der schwarzen Liste des UWG — unzulässig ohne jede Abwägung.

VerbotenUnzufriedene abfangen

„Review Gating" verstößt gegen Googles Regeln und ist wettbewerbswidrig — auch wenn es sich als Service tarnt.

WirkungslosSterne per Schema-Markup

Google zeigt seit 2019 keine Sterne mehr für selbst kontrollierte Bewertungen. Das Versprechen hält nicht.

Bewertungen sind der stärkste Hebel, den ein Betrieb selbst in der Hand hat — sie fließen in Google-Profil, Suchergebnisse und in die Antworten der KI-Systeme ein. Genau deshalb kursieren drei Ratschläge, die verboten, wirkungslos oder beides sind. Wir bauen keinen davon in unser Produkt ein — hier steht, warum, und was übrig bleibt.

Illustration: Eine Hand bietet eine Muenze fuer fuenf Sterne — durchgestrichen
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Bewertungen kaufen

Seit dem 28. Mai 2022 stehen gekaufte und gefälschte Bewertungen wörtlich in der schwarzen Liste des UWG (Anhang zu § 3 Abs. 3, Nummern 23b und 23c). Was dort steht, ist ohne jede Abwägung unzulässig — es gibt keinen Einzelfall, in dem es doch geht.

Erfasst ist auch die mildere Variante, die viele nicht dafür halten: Bewertungen anzeigen, ohne sicherzustellen, dass sie von echten Kunden stammen. Wer einen Dienstleister bucht, der „Bewertungen liefert", haftet selbst.

Illustration: Ein Trichter sortiert schlechte Sterne aus — durchgestrichen
Verboten · 2

Unzufriedene vorher abfangen („Review Gating")

Der Ablauf klingt harmlos: erst intern nach Sternen fragen, und nur wer vier oder fünf gibt, wird zu Google weitergeleitet. Die anderen landen in einem Feedback-Formular.

Das verstößt gegen Googles Richtlinien und ist in Deutschland wettbewerbswidrig — es erzeugt ein Bild, das der Wirklichkeit nachweislich nicht entspricht. Die Falle ist, dass es sich als Service tarnt („Unzufriedene fangen wir intern ab"). Richtig ist: es wird jeder zu Google geleitet, ob ein Stern oder fünf.

Illustration: Sterne unter einem Suchergebnis zerfallen zu Staub
Wirkungslos

„Sterne im Suchergebnis durch eigene Bewertungen"

Wer Bewertungen auf der eigenen Website sammelt und per Schema-Markup auszeichnet, bekommt dafür keine Sterne im Google-Suchergebnis. Google hat das im September 2019 abgeschafft: für LocalBusiness und Organization werden keine Bewertungs-Rich-Results mehr angezeigt, wenn der Bewertete die Bewertungen selbst kontrolliert.

Das Versprechen steht trotzdem noch in vielen Angeboten. Es fällt beim ersten Nachprüfen auf.

Was bleibt

Der langweilige Weg, der funktioniert

1

Jeden fragen, kurz nach dem Auftrag

Die Erinnerung an einen Handwerker verblasst in Tagen. Fragen Sie, solange die Arbeit frisch ist — und fragen Sie alle, nicht nur die, von denen Sie ein gutes Wort erwarten.

2

Den Weg auf einen Klick verkürzen

Google nimmt Bewertungen nur von angemeldeten Konten entgegen — kein Anbieter kann sie für Sie einstellen, auch die teuren nicht. Was hilft, ist der direkte Link aufs Bewertungsfenster: am Handy öffnet er die Maps-App, und dort ist praktisch jeder dauerhaft angemeldet.

3

Regelmäßig statt in Schüben

Vierzig Bewertungen in einer Woche und danach ein Jahr nichts sieht gekauft aus — und Frische zählt ohnehin mehr als Menge. Ein stetiger Zufluss schlägt jede Aktion.

Einordnung

Und was das mit KI-Sichtbarkeit zu tun hat

Bewertungen sind nicht „das Futter" der KI-Antworten — die speisen sich auch aus Google-Profil, Website, Verzeichnissen und Foren. Sie sind aber der Teil, den Sie selbst steuern können, und der einzige, der laufend nachwächst.

Ob es bei Ihnen wirkt, sieht man nur, wenn man vorher und nachher misst. Wie unterschiedlich die Systeme dabei antworten, haben wir an 8 Betrieben nachgezählt.

Dieser Text gibt den Stand vom 01. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Fundstellen sind der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (Nummern 23b und 23c) sowie die Ankündigung von Google Search Central vom 16. September 2019.

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